Info zum Coronavirus (Stand 11.03.2020, 14.48 Uhr) – weitere Information zum Coronavirus -Risikogebiete in Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) sowie Schulanmeldungen

Info zum Coronavirus (Stand 11.03.2020, 14.48 Uhr) – weitere Information zum Coronavirus -Risikogebiete in Frankreich: Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) sowie Schulanmeldungen

Das Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg informiert:

„Die Lageentwicklung bezüglich des Coronavirus stellt sich weiterals dynamisch dar. Bezüglich der Einschätzung der aktuellen Lage stützt sich das Land auf die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird derzeit vom Robert-Koch-Institut insgesamt weiter als mäßig eingeschätzt.

Das Robert-Koch-Institut klassifiziert international seit heute zusätzlich die Region Grand Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne) als Risikogebiet. Darüber hinaus identifiziert das Robert-Koch-Institut bislang als Risikogebiete folgende Regionen:

-ganz Italien
-in China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan)
-ganz Iran
-in Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

Aufgrund der neuen Bewertung bezogen auf die Risikogebiete informiert das Kultusministerium erneut alle Schulen und Kindergärten im Land über die nachfolgenden Regelungen, die umzusetzen sind. Diese haben wir auch bereits im Schreiben vom 6. März 2020 übermittelt:

Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die sich aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, vermeiden –unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der Inkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen. Personen, die aus einem Risikogebiet zur Schule oder zur Arbeit an Schulen oder Kindergärten nach Baden-Württemberg pendeln, sollen entsprechend der Empfehlung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten zunächst für 14 Tage zu Hause zu bleiben.

Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einemRisikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.

Darüber hinaus gelten weiterhin die folgenden Regelungen, die wir bereits im Schreiben vom 28. Februar 2020 mitgeteilt haben:

  • Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen.
  • Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall oder andere bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Das Kultusministerium weist nochmals darauf hin, dass Schüleraustausche, Studien-und Klassenfahrten in den aktuell benannten Risikogebieten untersagt sind.

Information zu Schulanmeldungen
Gegenwärtig finden an den Schulen in Baden-Württemberg Anmeldungen statt. Infolge von Schutzmaßnahmen, die einer Verbreitung des Coronavirus entgegenwirken sollen, ist die persönliche Anmeldung an der Schule teilweise nicht möglich, z. B. weil Eltern oder Kinder aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind oder die Schule aufgrund einer behördlichen Anordnung vorübergehend geschlossen wurde.
Es bestand keine Notwendigkeit, die Anmeldetermine generell, d.h. für alle Schulen des Landes zu verschieben. Natürlich darf aber keine Anmeldung daran scheitern, dass die persönliche Anmeldung nicht möglich ist, z . B. weil Rückkehrer aus einem Risikogebiet nicht die Schule aufsuchen sollten.

In solchen Fällen sollten sich die Eltern telefonisch oder per E-Mail bei der Schule melden und den Sachverhalt mitteilen. Die persönliche Anmeldung wird dann, ohne Rechtsnachteile, zu einem späteren Termin ermöglicht. Ist die Anmeldung wegen einer Schulschließung ausgeschlossen, sollte die „vorläufige“ Anmeldung fernmündlich oder per E-Mail ermöglicht werden. Darüber hinaus sollte ein Ersatztermin für die persönliche Anmeldung nach der Wiederaufnahme des Schulbetriebs an der Schule nach Rücksprache mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde angeboten und in geeigneter Weise bekanntgemacht werden.

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