Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb – Schulen und Kitas bleiben zunächst bis 21. Februar 2021 geschlossen (Stand: 29.01.2021)

Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb – Schulen und Kitas bleiben zunächst bis 21. Februar 2021 geschlossen (Stand: 29.01.2021)

Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, die zum 1. Februar geplanten Öffnungsschritte zu verschieben. Alle Schulen im Land, die Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege sollen zunächst bis zum 21. Februar 2021, also bis zum Ende der Faschingswoche weiterhin geschlossen bleiben.

In der Woche vom 15. Februar bis zum 19. Februar liegen bewegliche Ferientage. Somit findet an diesen Tagen an der Alemannenschule kein Fernunterricht statt. Auch die Notbetreuung wird nicht angeboten.

Diese Regelungen des Kultusministeriums gelten also bis zur Faschingswoche weiterhin:

  • Grundschulen : Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
  • Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Für den Fernunterricht gibt es seit Juli 2020 landesweit verbindliche Qualitätskriterien und Vorgaben. Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
  • Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll für sie folgendes gelten: Für sie kann seit 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist.
  • Notbetreuung: Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Die Grundsätze dafür sind in den angehängten Orientierungshilfen zur Notbetreuung dargestellt. Sie wurden aktualisiert und an die Rechtslage angepasst. Neu ist, dass auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Genauere Informationen zur konkreten Umsetzung der Unterrichtsorganisation an der Alemannenschule für die einzelnen Klassenstufen erfolgen über die Lerngruppenleitungen direkt an die jeweils betreffenden Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern und Erziehungsberechtigte.

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