Regelungen für die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg nach den Weihnachtsferien ab 11. Januar 2021 (Stand: 07.01.2021)

Regelungen für die Schulen und Kitas in Baden-Württemberg nach den Weihnachtsferien ab 11. Januar 2021 (Stand: 07.01.2021)

Am 06.01.2021 informierte das Kultusministerium die Schulen in Baden-Württemberg in einem Schreiben über die Regelungen nach den Weihnachtsferien. Die Eltern und Erziehungsberechtigten der Alemannenschule wurden am 07.01.2021 in einem Informationsschreiben über die Anmeldung zur Notbetreuung und die organisatorischen Rahmenbedingungen informiert.

Regelungen des Kultusministeriums ab dem 11. Januar 2021 im Einzelnen:

  • Grundschulen : Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
  • Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Für den Fernunterricht gibt es seit Juli 2020 landesweit verbindliche Qualitätskriterien und Vorgaben. Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
  • Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll für sie folgendes gelten: Für sie kann ab 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist.
  • Notbetreuung: Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Die Grundsätze dafür sind in den angehängten Orientierungshilfen zur Notbetreuung dargestellt. Sie wurden aktualisiert und an die Rechtslage angepasst. Neu ist, dass auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Genauere Informationen zur konkreten Umsetzung der Unterrichtsorganisation an der Alemannenschule erfolgen zeitnah und gehen direkt an die jeweils betreffenden Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern und Erziehungsberechtigte.

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