Am 14.01.2021 informierte das Kultusministerium die Schulen in Baden-Württemberg in einem Schreiben zum Schulbetrieb ab 18.01.2020: Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und die Grundschulen bleiben auch in den nächsten Wochen geschlossen. Die aktuellen Maßnahmen seit 11.01.2021 bleiben in Kraft. Das bedeutet, dass auch weiterhin eine Notbetreuung wie bisher angeboten wird und auch der Fernunterricht fortgeführt wird. Für Abschlussklassen gilt weiterhin, dass mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden kann, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist. Für die Alemannenschule haben wir entschieden, dass dies nicht der Fall ist. Aufgrund der guten technischen Ausstattung (1:1-iPad-Modell und IServ als Lernplattform) bestehen bei uns beste Voraussetzungen für einen gelingenden Fernunterricht. Deshalb werden auch die Abschlussklassen bis auf Weiteres im Homeschooling unterrichtet und auf die Abschlussprüfungen vorbereitet. Wir hoffen, dass es bald wieder möglich sein wird unsere Schülerinnen und Schüler in Präsenz an der Alemannenschule begrüßen zu können.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten der Alemannenschule wurden am 07.01.2021 in einem Informationsschreiben über die Anmeldung zur Notbetreuung und die organisatorischen Rahmenbedingungen informiert, die so weiterhin auch ab dem 18.01.2021 Gültigkeit haben
Regelungen des Kultusministeriums im Einzelnen:
- Grundschulen : Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital erfolgen kann.
- Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe 5 wird Fernunterricht angeboten. Für den Fernunterricht gibt es seit Juli 2020 landesweit verbindliche Qualitätskriterien und Vorgaben. Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
- Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll für sie folgendes gelten: Für sie kann seit 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist.
- Notbetreuung: Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 7, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Die Grundsätze dafür sind in den angehängten Orientierungshilfen zur Notbetreuung dargestellt. Sie wurden aktualisiert und an die Rechtslage angepasst. Neu ist, dass auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.
Genauere Informationen zur konkreten Umsetzung der Unterrichtsorganisation an der Alemannenschule für die einzelnen Klassenstufen erfolgen über die Lerngruppenleitungen direkt an die jeweils betreffenden Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern und Erziehungsberechtigte.
Weiterführende Links
- Kultusministerium Baden-Württemberg: https://km-bw.de
- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: https://www.gesundheitsamt-bw.de
- Landratsamt Ostalbkreis: https://www.ostalbkreis.de
- Aktuelle Informationen und Risikobewertung des Robert Koch-Instituts zum Coronavirus: https://www.rki.de
- BzGA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) – Fragen und Antworten zum Coronavirus: https://www.infektionsschutz.de
- Homepage der Gemeinde Hüttlingen: https://www.huettlingen.de