Info zum Coronavirus vom 02.03.2020 – Empfehlungen für Rückkehrer aus Südtirol und Risikogebieten

Info zum Coronavirus vom 02.03.2020 – Empfehlungen für Rückkehrer aus Südtirol und Risikogebieten

Nachdem das Robert-Koch-Institut heute Vormittag die Corona-Risikogebiete angepasst hat und Südtirol weiterhin nicht als Risikogebiet eingestuft wird, hat jetzt auch das Landratsamt Ostalbkreis in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt und den verantwortlichen Ministerien seine Empfehlungen aktualisiert.

Demnach können all diejenigen, die nicht aus einer als Risikogebiet eingestuften Region zurückkehren – also auch die Rückkehrer aus Südtirol, die keine Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber oder Durchfall aufweisen, Gemeinschaftseinrichtungen besuchen.

Hier die ausführliche Pressemitteilung:

Nr. 114 vom 02.03.2020

„Corona-Virus: Landratsamt Ostalbkreis aktualisierte Empfehlungen für Rückkehrer aus Südtirol und Risikogebieten (Stand: 02.03.2020)

Hotline beim Geschäftsbereich Gesundheit: 07361 503-1900

Wegen einer Vielzahl von Urlaubsrückkehrern aus Südtirol, die sich am Wochenende aufgrund von Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen und Fieber besorgt an das Gesundheitsamt des Ostalbkreises gewandt hatten, hat der Ostalbkreis am gestrigen Sonntag (1. März 2020) vorsorglich Verhaltensempfehlungen ausgesprochen.
Nachdem das Robert-Koch-Institut heute Vormittag die Corona-Risikogebiete angepasst hat und Südtirol weiterhin nicht als Risikogebiet eingestuft wird, aktualisiert das Landratsamt Ostalbkreis jetzt in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsamt und den verantwortlichen Ministerien seine Empfehlungen.
Demnach können all diejenigen,

  • die nicht aus einer als Risikogebiet eingestuften Region zurückkehren – also auch die Rückkehrer aus Südtirol – und
  • die keine Symptome wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber oder Durchfall aufweisen,

Gemeinschaftseinrichtungen besuchen.
D.h. der von den gestrigen Empfehlungen des Landratsamts betroffene Personenkreis wie Schülerinnen und Schüler, Kindergartenkinder und Betreute in Tageseinrichtungen, Lehrkräfte und Betreuungspersonal in Schulen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Betreuungspersonal in Kindergärten und Kindertagesstätten sowie Pflegepersonal in Krankenhäusern und Pflegeheimen kann seine jeweilige Einrichtung besuchen.

Als Risikogebiete sind – Stand 2. März 2020 – eingestuft:
In China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang
Im Iran: Provinz Ghom
In Italien: Region Emilia-Romagna (neu), Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien
In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

Dennoch sollten – so der Rat der Gesundheitsbehörden – grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger sämtliche Hygienemaßnahmen, wie eine intensive Händehygiene, Hygiene beim Husten und Niesen und ausreichend Abstand dringend einhalten.

Personen, die Symptome aufweisen, sollen weiterhin zu Hause bleiben und Kontakte meiden, bis feststeht, ob sie an Corona erkrankt sind. Personen, die sich in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, sollten 14 Tage nach Rückreise – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben.

Bei Verdacht auf eine Ansteckung oder bei vorhandenen Symptomen gelten die folgenden Telefonnummern als erste Anlaufstelle:

  • Zuständiger Hausarzt
  • Geschäftsbereich Gesundheit, Landratsamt Ostalbkreis: 07361 503-1900
  • Ostalb-Klinikum Aalen: 07361 55-0
  • Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd: 07171 701-0
  • St. Anna-Virngrund-Klinik: 07961 881-0

Das Landratsamt Ostalbkreis wird weiterhin aktuell über die Entwicklungen informieren und seine Empfehlungen entsprechend anpassen.“

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