Das Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg informiert:
„Die Lageentwicklung bezüglich des Coronavirus ist dynamisch. Die Gesundheitsbehörden zielen weiterhin darauf ab, einzelne lnfektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Bezüglich der Einschätzung der aktuellen Lage stützt sich das Land auf die Bewertung des Robert Koch-lnstitutes (RKl). Danach wird das Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland weiterhin als mäßig eingeschätzt.
Am späten Abend des 05.03.2020 hat das RKI die Liste der Risikogebiete auf die Autonome Provinz Bozen – Südtirol erweitert. Aufgrund dieser neuen Bewertung informiert das Kultusministerium alle Schulen und Kindergärten im Land über die nachfolgenden zusätzlichen Regelungen, die umgehend umzusetzen sind:
Alle Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14 Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, vermeiden – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben vorsorglich 14 Tage zu Hause. Die 14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr zu zählen.
Personen, die innerhalb der letzten l4 Tage Kontakt gehabt haben mit einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist, können weiter uneingeschränkt am Schul- bzw. Kita-Betrieb teilnehmen. Sofern bei der Kontaktperson eine COVID-19-Erkankung festgestellt wird, veranlasst das örtliche Gesundheitsamt umgehend weitere Schritte.
Darüber hinaus gelten weiterhin die folgenden Regelungen, die bereits im Schreiben vom 28. Februar 2020 mitgeteilt wurden:
- Bei Personen, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schul- Kita-Betrieb teilnehmen.
- Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall oder andere bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf.
- Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.
Das Kultusministerium weist nochmals darauf hin, dass Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten in den jeweils durch das RKI definierten Risikogebieten untersagt sind. Dies schließt ab sofort die Autonome Provinz Bozen – Südtirol ein.
Weiterführende Links
- Kultusministerium Baden-Württemberg: https://km-bw.de
- Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx
- Aktuelle Informationen und Risikobewertung des Robert Koch-Instituts zum neuartigen Coronavirus (unter anderem mit Hinweisen zu Diagnose, Hygiene und Infektionskontrolle): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
- BzGA – Fragen und Antworten zum Coronavirus https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
- Landratsamt Ostalbkreis: https://www.ostalbkreis.de/sixcms/detail.php?template=index_start