Schulschließung ab Dienstag, 17.03.2020 (Stand: 13.03.) – eilige Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung einer Ausbreitung des Coronavirus

Schulschließung ab Dienstag, 17.03.2020 (Stand: 13.03.) – eilige Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung einer Ausbreitung des Coronavirus

Die Landesregierung hat heute Nachmittag, 14.00 Uhr, offiziell bekannt gegeben, dass alle Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg ab Dienstag, 17.03.2020, bis zum Ende der Osterferien am 19.04.2020 geschlossen werden. Eltern und Erziehungsberechtigte, deren Kinder bereits am Montag zu Hause bleiben, informieren bitte das Sekretariat per Telefon oder E-Mail.

Am Montag, 16.03., findet an der Alemannenschule kein Nachmittagsunterricht für die Lerngruppen 5 bis 10 statt. Der Unterricht endet an diesem Tag also spätestens nach der 6. Stunde um 12.45 Uhr. Eltern von Schülerinnen und Schülern, die eine Betreuung am Montagnachmittag benötigen, melden ihren Bedarf bitte am Montag bis spätestens 9.00 Uhr telefonisch oder per Mail über das Sekretariat an.

In Absprache mit der Vorsitzenden des Elternbeirates entfallen alle anberaumten Elternabende und alle weiteren schulischen Veranstaltungen in besagtem Zeitraum entsprechend.

Es wird ab Dienstag, den 17.03.2020, eine Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Klassenstufen 5 und 6 eingerichtet, um in den Bereichen der kritischen lnfrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen lnfrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.

Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen lnfrastruktur tätig sind. Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung. Nähere Informationen zu Anmeldung und Organisation der Notfallbetreuung erhalten Sie am Montag, den 16.03.2020.

Die Pressemitteilung dazu vom 13.03.2020 und das Schreiben von Kultusministerin Dr. Eisenmann an die Schulen und Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg.

Die Schülerinnen und Schüler werden am Montag von ihren Lehrkräften mit Arbeitsmaterialien, Hausaufgaben, Lern- und Wochenplänen versorgt, sodass auch im häuslichen Rahmen die Weiterarbeit an Unterrichtsinhalten gewährleistet ist. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe wird zusätzlich unsere digitale Plattform iServ zum Austausch von Materialien genutzt.

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