Die Notbetreuung wird ab dem 27. April 2020 ausgeweitet: Sie gilt nun auch für Kinder der Klassenstufe 7. Auch Kinder, deren Eltern einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben, und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, haben Anspruch darauf. Dazu hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg eine Pressemitteilung herausgegeben. Im Entwurf für die Novelle der Coronaverordnung wird die Regelung der erweiterten Notbetreuung genauer ausgeführt.
Weiterführende Links
- Kultusministerium Baden-Württemberg: https://km-bw.de
- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: https://www.gesundheitsamt-bw.de
- Landratsamt Ostalbkreis: https://www.ostalbkreis.de
- Aktuelle Informationen und Risikobewertung des Robert Koch-Instituts zum neuartigen Coronavirus (unter anderem mit Hinweisen zu Diagnose, Hygiene und Infektionskontrolle): https://www.rki.de
- BzGA – Fragen und Antworten zum Coronavirus: https://www.infektionsschutz.de
- Homepage der Gemeinde Hüttlingen: https://www.huettlingen.de