Erweiterung der Notbetreuung ab dem 27.04.2020 (Stand 20.04.2020)

Erweiterung der Notbetreuung ab dem 27.04.2020 (Stand 20.04.2020)

Die Notbetreuung wird ab dem 27. April 2020 ausgeweitet: Sie gilt nun auch für Kinder der Klassenstufe 7. Auch Kinder, deren Eltern einen präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben, und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben, haben Anspruch darauf. Dazu hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg eine Pressemitteilung herausgegeben. Im Entwurf für die Novelle der Coronaverordnung wird die Regelung der erweiterten Notbetreuung genauer ausgeführt.

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