Rückkehr zu einem Regelbetrieb für die Klassenstufen 1 bis 4 ab 29.06.2020
Am 16. Juni 2020 hat das Kultusministerium die Schulen mit einem Schreiben über die vollständige Öffnung der Grundschulen in Baden-Württemberg ab 29.06.2020 informiert. Grundlage für diese Entscheidung sind die vorliegenden Erkenntnisse einer Studie, die die Landesregierung in Auftrag gegeben hat. Die Universitätskinderklinik in Heidelberg hat in dieser Studie, an der alle vier Universitätsklinika in Baden-Württemberg beteiligt sind, untersucht, welche Rolle Kinder bei der Verbreitung des Corona-Virus spielen. „Danach haben Kinder unter 10 Jahren einen sehr viel geringeren Anteil am Pandemiegeschehen als ursprünglich angenommen. Sie erkranken deutlich seltener und haben dann meist mildere Verläufe mit wenigen oder gar keinen Symptomen.“ Das Kultusministerium hat für die vollständige Öffnung unter anderem ein Konzept zur Rückkehr zu einem Regelbetrieb an Grundschulen unter Pandemiebedingungen entwickelt.
Auf dieser Grundlage werden die Lerngruppen 1-4 an der Alemannenschule ab 29.06.2020 bis zum Schuljahresende wieder in voller Klassenstärke unterrichtet, da die Abstandsregelung für die Schüler*innen der Primarstufe entfällt. Hierüber wurden die betreffenden Elternhäuser am 19.06.2020 mit einem Schreiben von Bürgermeister Ensle und Schulleiter Ralf Meiser informiert.
Folgende Eckpunkte gelten an der Alemannenschule für die Rückkehr zum täglichen Unterricht:
- Alle Grundschüler haben täglich Präsenzunterricht.
- Die Notbetreuung entfällt.
- Die Früh- und Hortbetreuung wird wieder aufgenommen.
- Es wird auf eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung geachtet.
- Bis zum Ende des Schuljahres findet keine schriftliche Leistungsfeststellung statt.
- Es findet im laufenden Schuljahr kein Unterricht mehr in Sport, Musik und Religion statt.
- Die Anfangs- und Pausenzeiten sind weiterhin gestaffelt.
Um den Vorgaben bezüglich der Rückkehr zu einem Regelbetrieb gerecht zu werden und aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Fächer unterrichtet werden, gilt ab dem 29.06. folgendes Zeitraster für die Rückkehr zum täglichen Unterricht:
Lerngruppe | Unterrichtszeiten |
LG 1abc | Montag – Freitag von 8.25 – 12.00 Uhr |
LG 2abc | Montag – Freitag von 8.25 – 12.00 Uhr |
LG 3abc | Montag – Freitag von 8.25 – 12.45 Uhr |
LG 4abc | Montag – Freitag von 7.40 – 12.00 Uhr |
Für den Grundschulbetrieb ist wesentlich, dass ausschließlich gesunde Kinder ohne Anzeichen der Krankheit COVID-19 am Unterricht teilnehmen bzw. betreut werden. Häufige Symptome sind Störungen des Geruchs- und Geschmackssinns, Fieber oder Husten. Dies schließt bezogen auf die Kinder auch Personen ein, die mit ihnen im Hausstand leben. Ebenso gilt, dass Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen, in den letzten 14 Tagen nicht in Kontakt zu einer infizierten Person gestanden haben dürfen. Ab dem 29.06. 2020 sowie zu Beginn des neuen Schuljahres haben die Eltern, die Lehrkräfte und die weiteren an der Schule Beschäftigten diesbezüglich eine entsprechende schriftliche Erklärung abzugeben.
Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule formlos anzeigen und vom Schulbesuch absehen. Eltern können ihr Kind ebenfalls aufgrund einer relevanten Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Unterricht entschuldigen. Ob der Schulbesuch im Einzelfall gesundheitlich verantwortbar ist, muss ggf. mit dem Kinderarzt geklärt werden.
Hygienemaßnahmen
Für den Präsenzunterricht gelten aus Gründen des lnfektionsschutzes besondere Rahmenbedingungen. Hierzu werden auf Grundlage eines Schreibens des Kultusministeriums mit Hygienehinweisen an Schulen vom 16.06.2020 die aktuell noch gültigen Hygienerichtlinien für die Alemannenschule fortgeschrieben. Momentan befindet sich diese Neufassung noch im Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten und wird nach Fertigstellung rechtzeitig auf der Homepage der Alemannenschule veröffentlicht und den Elternhäusern übersandt.
Frühbetreuung und Hort
Sollten Sie aufgrund Ihrer Arbeitszeiten und der veränderten Unterrichtsanfangszeiten Betreuungsbedarf im Rahmen der Frühbetreuung haben, wenden Sie sich bitte an Frau Hirth (Rathaus, Tel. 07361-9778-22). Hort- und Frühbetreuung werden im Juli wieder wie gewohnt monatlich abgerechnet. Am 29.06.2020 und 30.06.2020 wird noch der Tagessatz von 6,50 Euro abgerechnet.
Ferienbetreuung Sommerferien
Während der Sommerferien wird wieder eine kommunale Ferienbetreuung für die Dauer von einer Woche im Hort an der Alemannenschule angeboten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 7 Kinder. Die Betreuung wird im Zeitraum vom 07.09.2020 – 11.09.2020 für die Schüler der LG1 bis 4 angeboten. Die Schüler, die im Schuljahr 2020/21 eingeschult werden, können das Angebot ebenfalls nutzen. Auch für die zukünftigen Fünftklässler ist eine Teilnahme möglich. Buchbar ist immer nur die gesamte Woche ganztags oder nur am Vormittag. Anmeldeschluss ist der 12.06.2020. Näheres entnehmen Sie bitte den Anmeldeformularen auf der Homepage der Gemeinde Hüttlingen.
Weiterführende Links
- Kultusministerium Baden-Württemberg: https://km-bw.de
- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: https://www.gesundheitsamt-bw.de
- Landratsamt Ostalbkreis: https://www.ostalbkreis.de
- Aktuelle Informationen und Risikobewertung des Robert Koch-Instituts zum neuartigen Coronavirus (unter anderem mit Hinweisen zu Diagnose, Hygiene und Infektionskontrolle): https://www.rki.de
- BzGA – Fragen und Antworten zum Coronavirus: https://www.infektionsschutz.de
- Homepage der Gemeinde Hüttlingen: https://www.huettlingen.de