Anpassung der Corona-Verordnung Schule – Maskenpflicht im Unterricht ab Lerngruppe 5, Aufhebung der Maskenpflicht für die Pausenzeiten im Freien und weitere neue Regelungen (Stand: 16. Oktober 2020; Änderungen am 21.10.2020)

Anpassung der Corona-Verordnung Schule – Maskenpflicht im Unterricht ab Lerngruppe 5, Aufhebung der Maskenpflicht für die Pausenzeiten im Freien und weitere neue Regelungen (Stand: 16. Oktober 2020; Änderungen am 21.10.2020)

Landesweite 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohner erreicht

Die Schulen in Baden-Württemberg wurden in einem Schreiben des Kultusministeriums über die Anpassung der Corona-Verordnung Schule an das dynamische Infektionsgeschehen informiert. Mit den Änderungen an der Corona-Verordnung Schule  werden die Maßnahmen zum Infektionsschutz an den Schulen für den Fall verschärft, dass die Pandemiestufe 3, also eine landesweite 7-Tages-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, ausgerufen wird. Dies war am Freitag, 16.10.2020, der Fall. In einem weiteren Schreiben des Kultusministeriums wurden die Schulen auch darüber informiert. Deshalb müssen ab Montag, 19. Oktober, die in der neuen Verordnung aufgeführten Maßnahmen entsprechend umgesetzt werden.

Die Verordnung legt unter anderem fest, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch auf den Unterricht ausgeweitet wird. Am 21. Oktober wurde die Verordnung dahingehend geändert, dass ab 22.10. in den Pausenzeiten diejenigen Personen, die sich außerhalb der Gebäude aufhalten und den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten , die Maske abnehmen können.

Die ursprüngliche Einschränkung der Nutzung der Schulen für außerschulische Zwecke wurde bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen am 21.10.2020 aufgehoben. Für den Sportunterricht gilt, dass Kontaktsportarten sowie alle Betätigungen, für die ein unmittelbarer Kontakt erforderlich ist, nicht erlaubt sind.

Handreichungen zum Lüften und zur Maskenpflicht

Aufgrund der Änderungen in der Corona-Verordnung in Bezug auf die Maskenpflicht hat das Kultusministerium auch die Hygienehinweise überarbeitet und an den aktuellen Stand der Verordnung angepasst. Ebenfalls angepasst wurden dabei die Regelungen zum Lüften. Hierzu hat das Umweltbundesamt eine Handreichung erarbeitet, die ein Stoßlüften alle 20 Minuten für drei bis fünf Minuten empfiehlt. An diesen aktuellen wissenschaftlichen Stand wurden die Hygienehinweise angepasst. Die Schulen haben außerdem eine Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen erhalten.

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