Hier die Empfehlungen von Sozialministerium und Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Erkältungssymptomen:
Kinder, die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Betreuung/ Schule (wie vor der Corona-Pandemie auch).
Ein Besuchsverbot gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
- Fieber (ab 38,0°C) Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung
- Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) – ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen
- Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).
Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant). Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.
Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zum Hausarzt / zur Hausärztin bzw. Kinder- und Jugendarzt/ -ärztin aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt die/der behandelnde Ärztin/Arzt.
Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Schule bzw. den Hort uneingeschränkt besuchen. Es gibt keine Auflagen für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen. Im Zweifelsfall bitten wir immer darum, Kontakt mit der Schulleitung aufzunehmen.
Weiterführende Links
- Kultusministerium Baden-Württemberg: https://km-bw.de
- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg: https://www.gesundheitsamt-bw.de
- Landratsamt Ostalbkreis: https://www.ostalbkreis.de
- Aktuelle Informationen und Risikobewertung des Robert Koch-Instituts zum Coronavirus: https://www.rki.de
- BzGA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) – Fragen und Antworten zum Coronavirus: https://www.infektionsschutz.de
- Homepage der Gemeinde Hüttlingen: https://www.huettlingen.de