Vorzeitiger Beginn der Weihnachtsferien, Fernunterricht für Abschlussklassen und Notbetreuung ab dem 16. Dezember 2020 (Stand: 13.12.2020; Ergänzung am 14.12.2020)

Vorzeitiger Beginn der Weihnachtsferien, Fernunterricht für Abschlussklassen und Notbetreuung ab dem 16. Dezember 2020 (Stand: 13.12.2020; Ergänzung am 14.12.2020)

Die Schulen in Baden-Württemberg wurden vom Kultusministerium am 14.12. in einem Schreiben über den vorzeitigen Beginn der Weihnachtsferien, den Fernunterricht für Abschlussklassen und die Notbetreuung ab dem 16.12.2020 informiert.

Am selben Tag informierten Bürgermeister Günter Ensle und Schulleiter Ralf Meiser die Eltern der Alemannenschule in einem Informationsschreiben über die Umsetzung der Vorgaben der Landesregierung in Bezug auf den Unterricht in den einzelnen Klassenstufen, die Anmeldung zur Notbetreuung und die organisatorischen Rahmenbedingungen.

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Hier die Informationen aus der Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 13.12.2020:

Fernunterricht für Abschlussklassen / Notbetreuung wird eingerichtet

Bei ihrer Telefonkonferenz am 13. Dezember 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossen, auch an den Schulen und Kindertageseinrichtungen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich einzuschränken. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen und Kindertagesstätten bundesweit grundsätzlich geschlossen.

Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Einzelnen im Land umzusetzen. Die Schulen und Einrichtungen werden morgen zeitnah über die konkrete Umsetzung informiert:

  • Schulen und Kitas werden geschlossen: Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
  • Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge (siehe unter „weitere Informationen“) werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
  • Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.
  • Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.

Weitere Informationen

Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden im Zeitraum 16. – 22. Dezember 2020 im Fernunterricht unterrichtet. Dies betrifft folgende Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Klassen:

  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 9 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 202012021 die Abschlussprüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, die im Schuljahr 202012021 die Abschlussprüfung ablegen,
  • Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 in zieldifferenten inklusiven Bildungsangeboten, die sich auf ein nahtlos anschließendes Bildungsangebot vorbereiten,
  • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 des allgemein bildenden Gymnasiums, des beruflichen Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule,
  • Abschluss- und Prüfungsklassen der beruflichen Schulen (Ausnahmen hiervon sind unter anderem einjährige Berufsfachschule oder Berufskollegs).
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